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   OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02   

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https://dejure.org/2002,10390
OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02 (https://dejure.org/2002,10390)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.05.2002 - 3 UF 58/02 (https://dejure.org/2002,10390)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 3 UF 58/02 (https://dejure.org/2002,10390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Entbehrlichkeit der Anhörung des Kindesvaters; Aufenthaltsermittlungspflicht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschwerdefrist; Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

  • Judicialis

    BGB § 1618; ; ZPO § 621; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 50 a Abs. 2; ; FGG § 50 a Abs. 3; ; FGG § 50 a Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 50 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in einem Einbennenungsverfahren bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02
    Gegen die Entscheidung des Familiengerichts über die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes ist das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gegeben (§ 621 e Abs. 1 ZPO), da es sich um eine die elterliche Sorge betreffende Entscheidung handelt (vgl. BGH FamRZ 1999, Seite 1648).
  • OLG Bamberg, 10.08.1999 - 7 UF 101/99

    Aufhebung eines Beschlusses wegen eines schwerwiegenden Mangels im Verfahren und

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02
    Dieses gilt gem. § 50 a Abs. 2 FGG auch für den Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht (OLG Bamberg, FamRZ 2000 Seite 691).
  • BayObLG, 13.05.1987 - BReg. 1 Z 57/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02
    Insbesondere stellt die tatsächliche Unerreichbarkeit einen schwerwiegenden Grund dar, aus dem sich im Einzelfall die Entbehrlichkeit einer Anhörung ergeben kann (Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 50 a Rn. 23, BayObLG FamRZ 1987, Seite 1080 [1082]).
  • OLG Celle, 13.08.1999 - 15 UF 142/99

    Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters zur Namensgebung des Kindes; Anhörung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02
    Jedoch ist eine persönliche Anhörung des Kindesvaters - wie sich bereits aus § 50 a Abs. 2 und 3 FGG ergibt - nicht ausnahmslos erforderlich (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2000, Seite 667).
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